INDEM SIE AUF „ICH AKZEPTIERE“ KLICKEN ODER EINE BESTELLUNG ABSENDEN ODER ANDERWEITIG ZUGREIFEN
ODER DEN DIENST VERWENDEN, STIMMEN SIE ZU, DASS SIE DIESE AGB GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND SICH AN DIESE
ALS BEDINGUNG FÜR DIE NUTZUNG DES DIENSTES HALTEN:
1) Geltungsbereich der AGB
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beziehungen zwischen dem
Kunden einerseits und der baningo GmbH („Provider“) andererseits aus Nutzung der online (mobile)
abrufbar
gehaltenen Services „baningo cards“ („Services“), auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf
Bezug
genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei
Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Provider hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. AGB des Kunden widerspricht der Provider hiermit ausdrücklich.
- Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn er den geänderten
AGB
nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens als Zeichen der
Zustimmung
wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen
2) Über baningo cards
- Mit „baningo cards“ stellt der Provider dem Kunden, der ein Unternehmen betreibt, eine Lösung für
digitale Visitenkarten zur Verfügung. baningo cards umfasst verschiedene Kontaktkanäle, Online-Profile,
digitale Visitenkarten und Verwaltungsmöglichkeiten.
- Die Services können je nach Vertragsumfang webbasiert, als native Smartphone-Apps und/oder als Wallet
Pass zur Verfügung gestellt werden. Vertragsabhängig stellt der Provider seinen Kunden Hardware in Form
von NFC Stickern, Karten mit QR und/oder NFC Lesemöglichkeiten, Lesegeräte oder ähnliche Produkte zur
Verfügung.
- Vertragsgegenständlich ist die Bereitstellung des Zugangs zu diesen Services im Sinne eines SaaS
Vertrages und/oder die Lieferung von Hardware. Dem Kunden werden keinerlei Lizenzrechte an der dem
Service zugrunde liegenden Software eingeräumt.
- Für die Einhaltung von ihm treffenden gesetzlichen Dokumentationspflichten bleibt dabei alleine der
Kunde verantwortlich.
3) Account, Registrierung und
Zahlungsinformationen
- Zur Erstellung einer oder mehrerer digitaler Visitenkarten müssen Sie einen Account bei uns
registrieren.
Im Zuge der Registrierung benötigen wir einige Informationen von Ihnen, wie z.B. Ihren vollständigen
Namen
und Ihre E-Mail-Adresse. Sie stimmen zu, dass die von Ihnen bereitgestellten Informationen korrekt,
vollständig und nicht irreführend sind und dass Sie Ihre Daten jederzeit aktuell halten werden. Beim
Registrieren werden Sie aufgefordert, ein Passwort zu erstellen. Sie sind allein verantwortlich für die
Sicherheit Ihrer Zugangsdaten. Wenn der Verdacht besteht, dass Ihr Konto nicht mehr sicher ist,
kontaktieren
Sie uns bitte umgehend unter
[email protected].
- Der Kunde hat dem Anbieter korrekte und vollständige Rechnungsdaten, einschließlich Firmennamens,
Name eines Ansprechpartners, Adresse, Bundesland, Postleitzahl, Land, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und
USt-Nummer (oder äquivalente) zur Verfügung zu stellen. Unkorrekte oder unvollständige Informationen
können zu zusätzlichem Aufwand für den Anbieter führen, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
4) Zahlungen
- baningo bietet kostenlose und kostenpflichtige Services an. Mehr Informationen zu unseren
Angeboten und Preisplänen finden Sie hier: Preise baningo cards.
baningo bietet kostenlose und kostenpflichtige Services an. Mehr Informationen zu unseren
Angeboten und Preisplänen finden Sie hier:
- Die Abrechnung der laufenden Nutzungsbeiträge sowie der Kauf weiterer Produkte erfolgt über unseren
Zahlungsdienstleister Stripe Europe LTD. Bei der Zahlungsabwicklung gelten die AGB von Stripe Europe LTD
(Stripe
Zahlungsbedingungen & Stripe
Datenschutzrichtlinie), auf die
der Provider keinen Einfluss hat.
- Ausgewiesene Nutzungsbeiträge und Rechnungen des Providers sind sofort zur Zahlung fällig.
-
Rechnungen für den Business-Plan sind jeweils für die gewählte Abrechnungsperiode
(monatlich oder jährlich) im Voraus zu bezahlen.
-
Enterprise-Plan-Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für den
vereinbarten Vertragszeitraum im Voraus zu bezahlen.
-
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für
Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des
Zahlungsverzugs, dem Provider die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls
die Kosten zweier Mahnschreiben iHv. je € 15,00 sowie die tariflichen Kosten eines
Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung
weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
-
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Provider sämtliche erbrachten Leistungen
und Teilleistungen, auch im Rahmen anderer, mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge,
sofort fällig stellen. Weiters ist der Provider nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur
Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
-
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Provider, für den Fall der nicht
fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen, das Recht vor, die sofortige
Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern. Demnach gilt ein Terminverlust als
vereinbart.
-
Sperre im Falle der Nichtzahlung: Der Provider behält sich im Falle der nicht rechtzeitigen oder
vollständigen Bezahlung das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Services zu sperren. Die
Verpflichtung des Kunden zur Zahlung seiner Nutzungsbeiträge bleibt davon unberührt.
5) Nutzung von kostenlosen Services und
Produkten
-
Der Provider behält sich vor, kostenlose Basis-, Pilot- oder Probeservices oder
Produktangebote jederzeit einzuschränken oder ganz abzubestellen.
-
Der kostenlose 30-Tage-Test des Business-Plans kann jederzeit durch den Kunden gekündigt
werden. Sollte es zu keiner Kündigung durch den Kunden kommen, verlängert sich das
Abonnement automatisch als kostenpflichtiger Business-Plan mit monatlicher
Abrechnungsperiode.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Support-Seite.
- Der Provider leistet keine Gewähr für kostenlose Services oder Produkte im Sinne der Bestimmungen der §§
922 ff ABGB. Siehe Punkt 13
- Der Provider ist stets bemüht seine Services und Produkte zur vollsten Zufriedenheit seiner Kunden
bereit zu stellen. Daher nimmt der Provider gemeldete Fehler sehr ernst.
- Der Provider garantiert für seine kostenlosen Services keine bestimmte Verfügbarkeit. Die Zahlung einer
Vereinbarungsstrafe wird für kostenlose Services ausgeschlossen.
- Supportleistungen des Providers gem. Punkt 10 werden für kostenlose Geschäfte nur per E-Mail geleistet
und können jederzeit eingeschränkt werden.
6) Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere der einschlägigen berufsrechtlichen Gesetze und der Datenschutzgesetze, in Anspruch zu
nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.
- Der Kunde garantiert, bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegen keine Rechte zu
verstoßen, insbesondere Verletzungen von Persönlichkeitsrechten seiner Kunden zu unterlassen. Im Falle
eines Verstoßes gegen diese Garantien hat der Kunde den Provider schad- und klaglos zu halten.
- Dem Kunden obliegt es, seinen Dokumentationsobliegenheiten und -verpflichtungen nachzukommen.
7) Rechte und Pflichten des Providers
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Services für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit
erstellt wird. Der Provider übernimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit,
Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste, sowie für eine bestimmte
Verwendbarkeit.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vom Provider angebotenen Dienste auch unter Einbeziehung dritter
Netzbetreiber angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Dienste ist deshalb von der technischen
Bereitstellung fremder Dienste abhängig, auf die der Provider keinen Einfluss hat.
- Der Provider sichert für seine kostenpflichtigen Services eine geplante Verfügbarkeit von 95% pro Monat
zu.
8) Support
(Unterstützungsleistungen)
- Je nach Produkt und/oder Preisplan bietet der Provider seinen Kunden unterschiedliche
Unterstützungsleistungen wie Beratung und Betreuung hinsichtlich des Einsatzes und der Anwendung der zu
pflegenden Software, Systeme und ggf. Schnittstellen an.
- Der Provider stellt die Unterstützungsleistungen werktags jeweils in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
MEZ zur Verfügung.
- Für Support-Anfragen senden Sie eine E-Mail an:
[email protected]
9) Dauer/Auflösung
-
Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere der einschlägigen berufsrechtlichen Gesetze und der Datenschutzgesetze, in
Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.
-
Der Business-Plan mit monatlicher Abrechnungsperiode verlängert sich monatlich bis zur
Kündigung. Mit der Kündigung durch den Kunden endet der Business-Plan zum Ende der
monatlichen Abrechnungsperiode. Die Kündigung kann bis zum letzten Tag der
Abrechnungsperiode erfolgen.
Beispiel: Der Kunde schließt am 15.02.2024 den Business-Plan mit monatlicher
Abrechnungsperiode ab. Die Abrechnungsperiode ist vom 15.02.2024 bis 14.03.2024. Sofern
der Kunde nicht kündigt, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Kündigt der
Kunde am 14.03.2024, dann endet der Business-Plan am 14.03.2024
-
Der Business-Plan mit jährlicher Abrechnungsperiode verlängert sich jährlich bis zur
Kündigung. Mit der Kündigung durch den Kunden endet der Business-Plan zum Ende der
jährlichen Abrechnungsperiode. Die Kündigung kann bis zum letzten Tag der
Abrechnungsperiode erfolgen.
Beispiel: Der Kunde schließt am 15.02.2024 den Business-Plan mit jährlicher
Abrechnungsperiode ab. Die Abrechnungsperiode ist vom 15.02.2024 bis 14.02.2025. Sofern
der Kunde nicht kündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis 14.02.2026.
Kündigt der Kunde am 14.02.2025 endet der Business-Plan am 14.02.2025.
-
Wird mit einem Kunden ein Enterprise-Plan abgeschlossen, gelten die vereinbarten
Bedingungen gemäß Angebot. Mangels anderslautender Vereinbarung verlängern sich
befristete Verträge jeweils um die gleiche Laufzeit, wenn diese nicht 3 Monate vor
Vertragsende gekündigt werden. Unbefristete Verträge können jederzeit unter Einhaltung
einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
-
Befristete Verträge im Enterprise-Plan sowie Business-Pläne mit jährlicher
Abrechnungsperiode können während der Vertragslaufzeit von jeder Vertragspartei nur aus
wichtigem Grund gekündigt werden.
10) Referenz
Der Provider ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt,
auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website mit Namen und Firmenlogo auf die
Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen.
11) Gewährleistung
/Haftung
- Für seine kostenpflichtigen Services und Produkte leistet der Provider Gewähr im Sinne der
Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.
- Die Haftung des Providers und die seiner Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für
Personenschäden und Schäden an Sachen, die der Provider zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die
Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
seiner „Leute“.
- Die Anwendung von Haftungsprivilegierungen aus dem Servicevertrag auf datenschutzrechtliche Verstöße
schließen die Vertragsparteien ausdrücklich aus.
- Jede Vertragspartei haftet der anderen daher vollumfänglich für sämtliche Schäden, die dieser aus der
Verletzung von Verpflichtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit entstehen. Soweit gesetzlich
zulässig, umfasst diese Schadenersatzpflicht auch datenschutzbehördliche Geldbußen, die einer
Vertragspartei aus dem (zurechenbaren) Verhalten der anderen erwachsen.
12) Eingestellter
Content
- Der Provider räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, eigenen „Content“ (wie Lichtbilder, Videos, Grafiken,
Logos, Texte usw.) einzustellen und damit in einem interessierten Forum zu veröffentlichen. Für den
Content ist der jeweilige Kunde selbst verantwortlich. In Bezug zu diesem Content kommt dem Provider die
Rolle eines rein technischen Verbreiters/Hosts zu, der auf den verbreiteten Content des Kunden keinen
Einfluss nimmt und diese auch nicht beaufsichtigt. Eine Verantwortlichkeit des Providers kann gemäß § 16
Abs 1 ECG erst dann eintreten, wenn er von einem rechtswidrigen Content Kenntnis hat und diesen nicht
unverzüglich nach Kenntniserlangung entfernt/sperrt. Sofern Content nach Ansicht des Kunden Rechte oder
Gesetze verletzen, dies bitte melden an:
[email protected].
- Der Kunde sagt dem Provider ausdrücklich zu, keinen Content einzustellen, dessen Bereitstellung,
Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter (insbesondere
Urheberrechte des Fotografen und Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten) verletzt und ihm die
Nutzungsrechte zur nicht bloß vorübergehenden Vervielfältigung, Verbreitung und Abrufbarhaltung
zustehen. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen,
menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Contents. In solchen Fällen
ist der Provider jederzeit berechtigt den Content des Kunden jederzeit zurückweisen, zu kürzen oder zu
löschen. Weiters stellt ein solches Verhalten durch den Kunden einen wichtigen Vertragsauflösungsgrund
dar.
- Behauptet ein Dritter, durch den Inhalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist der Provider
berechtigt, die vom Kunden bekannten Kontaktdaten bekannt zu geben.
13) Datenschutz
- Der Provider erklärt, das österreichische/europäische Datenschutzrecht einzuhalten und seinen Kunden
ausreichend Gewähr für eine rechtmäßige und sichere Datenverarbeitung zu bieten.
- Als Auftragsverarbeiter verpflichtet sich der Provider zur Einhaltung des
Auftragsverarbeitungsvertrages, welcher diese AGB verbindlich ergänzt und hier heruntergeladen werden
kann:
AVV Download
14) Sonstiges
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte
sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt werden.
- Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Erklärungen per E-Mail entsprechen der
Schriftform.
- Die Parteien vereinbaren, dass die Inhalte und Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis in ihrer
Gesamtheit vertraulich sind. Inhalte dürfen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der
anderen Partei zugänglich gemacht werden.
15) Anwendbares
Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort
- Auf dieses Vertragsverhältnis findet materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen Anwendung.
- Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten
wird das für 1030 Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
- Der Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist in 1030 Wien.