Allgemeine Nutzungsbedingungen | baningo GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für baningo cards

Provider: baningo GmbH, Sechskrügelgasse 2/7, 1030 Wien, Austria FN 436066z, Handelsgericht Wien
Version: 14.06.2024

INDEM SIE AUF „ICH AKZEPTIERE“ KLICKEN ODER EINE BESTELLUNG ABSENDEN ODER ANDERWEITIG ZUGREIFEN ODER DEN DIENST VERWENDEN, STIMMEN SIE ZU, DASS SIE DIESE AGB GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND SICH AN DIESE ALS BEDINGUNG FÜR DIE NUTZUNG DES DIENSTES HALTEN:

1) Geltungsbereich der AGB

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beziehungen zwischen dem Kunden einerseits und der baningo GmbH („Provider“) andererseits aus Nutzung der online (mobile) abrufbar gehaltenen Services „baningo cards“ („Services“), auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Provider hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. AGB des Kunden widerspricht der Provider hiermit ausdrücklich.
  2. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn er den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens als Zeichen der Zustimmung wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen

2) Über baningo cards

  1. Mit „baningo cards“ stellt der Provider dem Kunden, der ein Unternehmen betreibt, eine Lösung für digitale Visitenkarten zur Verfügung. baningo cards umfasst verschiedene Kontaktkanäle, Online-Profile, digitale Visitenkarten und Verwaltungsmöglichkeiten.
  2. Die Services können je nach Vertragsumfang webbasiert, als native Smartphone-Apps und/oder als Wallet Pass zur Verfügung gestellt werden. Vertragsabhängig stellt der Provider seinen Kunden Hardware in Form von NFC Stickern, Karten mit QR und/oder NFC Lesemöglichkeiten, Lesegeräte oder ähnliche Produkte zur Verfügung.
  3. Vertragsgegenständlich ist die Bereitstellung des Zugangs zu diesen Services im Sinne eines SaaS Vertrages und/oder die Lieferung von Hardware. Dem Kunden werden keinerlei Lizenzrechte an der dem Service zugrunde liegenden Software eingeräumt.
  4. Für die Einhaltung von ihm treffenden gesetzlichen Dokumentationspflichten bleibt dabei alleine der Kunde verantwortlich.

3) Account, Registrierung und Zahlungsinformationen

  1. Zur Erstellung einer oder mehrerer digitaler Visitenkarten müssen Sie einen Account bei uns registrieren. Im Zuge der Registrierung benötigen wir einige Informationen von Ihnen, wie z.B. Ihren vollständigen Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Sie stimmen zu, dass die von Ihnen bereitgestellten Informationen korrekt, vollständig und nicht irreführend sind und dass Sie Ihre Daten jederzeit aktuell halten werden. Beim Registrieren werden Sie aufgefordert, ein Passwort zu erstellen. Sie sind allein verantwortlich für die Sicherheit Ihrer Zugangsdaten. Wenn der Verdacht besteht, dass Ihr Konto nicht mehr sicher ist, kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter [email protected].
  2. Der Kunde hat dem Anbieter korrekte und vollständige Rechnungsdaten, einschließlich Firmennamens, Name eines Ansprechpartners, Adresse, Bundesland, Postleitzahl, Land, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und USt-Nummer (oder äquivalente) zur Verfügung zu stellen. Unkorrekte oder unvollständige Informationen können zu zusätzlichem Aufwand für den Anbieter führen, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird.

4) Zahlungen

  1. baningo bietet kostenlose und kostenpflichtige Services an. Mehr Informationen zu unseren Angeboten und Preisplänen finden Sie hier: Preise baningo cards. baningo bietet kostenlose und kostenpflichtige Services an. Mehr Informationen zu unseren Angeboten und Preisplänen finden Sie hier:
  2. Die Abrechnung der laufenden Nutzungsbeiträge sowie der Kauf weiterer Produkte erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe Europe LTD. Bei der Zahlungsabwicklung gelten die AGB von Stripe Europe LTD (Stripe Zahlungsbedingungen & Stripe Datenschutzrichtlinie), auf die der Provider keinen Einfluss hat.
  3. Ausgewiesene Nutzungsbeiträge und Rechnungen des Providers sind sofort zur Zahlung fällig.
  4. Rechnungen für den Business-Plan sind jeweils für die gewählte Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) im Voraus zu bezahlen.
  5. Enterprise-Plan-Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für den vereinbarten Vertragszeitraum im Voraus zu bezahlen.
  6. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Provider die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben iHv. je € 15,00 sowie die tariflichen Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
  7. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Provider sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen, auch im Rahmen anderer, mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, sofort fällig stellen. Weiters ist der Provider nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
  8. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Provider, für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen, das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern. Demnach gilt ein Terminverlust als vereinbart.
  9. Sperre im Falle der Nichtzahlung: Der Provider behält sich im Falle der nicht rechtzeitigen oder vollständigen Bezahlung das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Services zu sperren. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung seiner Nutzungsbeiträge bleibt davon unberührt.

5) Nutzung von kostenlosen Services und Produkten

  1. Der Provider behält sich vor, kostenlose Basis-, Pilot- oder Probeservices oder Produktangebote jederzeit einzuschränken oder ganz abzubestellen.
  2. Der kostenlose 30-Tage-Test des Business-Plans kann jederzeit durch den Kunden gekündigt werden. Sollte es zu keiner Kündigung durch den Kunden kommen, verlängert sich das Abonnement automatisch als kostenpflichtiger Business-Plan mit monatlicher Abrechnungsperiode. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Support-Seite.
  3. Der Provider leistet keine Gewähr für kostenlose Services oder Produkte im Sinne der Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB. Siehe Punkt 13
  4. Der Provider ist stets bemüht seine Services und Produkte zur vollsten Zufriedenheit seiner Kunden bereit zu stellen. Daher nimmt der Provider gemeldete Fehler sehr ernst.
  5. Der Provider garantiert für seine kostenlosen Services keine bestimmte Verfügbarkeit. Die Zahlung einer Vereinbarungsstrafe wird für kostenlose Services ausgeschlossen.
  6. Supportleistungen des Providers gem. Punkt 10 werden für kostenlose Geschäfte nur per E-Mail geleistet und können jederzeit eingeschränkt werden.

6) Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der einschlägigen berufsrechtlichen Gesetze und der Datenschutzgesetze, in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.
  2. Der Kunde garantiert, bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegen keine Rechte zu verstoßen, insbesondere Verletzungen von Persönlichkeitsrechten seiner Kunden zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Garantien hat der Kunde den Provider schad- und klaglos zu halten.
  3. Dem Kunden obliegt es, seinen Dokumentationsobliegenheiten und -verpflichtungen nachzukommen.

7) Rechte und Pflichten des Providers

  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Services für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt wird. Der Provider übernimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste, sowie für eine bestimmte Verwendbarkeit.
  2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vom Provider angebotenen Dienste auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Dienste ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Dienste abhängig, auf die der Provider keinen Einfluss hat.
  3. Der Provider sichert für seine kostenpflichtigen Services eine geplante Verfügbarkeit von 95% pro Monat zu.

8) Support (Unterstützungsleistungen)

  1. Je nach Produkt und/oder Preisplan bietet der Provider seinen Kunden unterschiedliche Unterstützungsleistungen wie Beratung und Betreuung hinsichtlich des Einsatzes und der Anwendung der zu pflegenden Software, Systeme und ggf. Schnittstellen an.
  2. Der Provider stellt die Unterstützungsleistungen werktags jeweils in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr MEZ zur Verfügung.
  3. Für Support-Anfragen senden Sie eine E-Mail an: [email protected]

9) Dauer/Auflösung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der einschlägigen berufsrechtlichen Gesetze und der Datenschutzgesetze, in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.
  2. Der Business-Plan mit monatlicher Abrechnungsperiode verlängert sich monatlich bis zur Kündigung. Mit der Kündigung durch den Kunden endet der Business-Plan zum Ende der monatlichen Abrechnungsperiode. Die Kündigung kann bis zum letzten Tag der Abrechnungsperiode erfolgen. Beispiel: Der Kunde schließt am 15.02.2024 den Business-Plan mit monatlicher Abrechnungsperiode ab. Die Abrechnungsperiode ist vom 15.02.2024 bis 14.03.2024. Sofern der Kunde nicht kündigt, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Kündigt der Kunde am 14.03.2024, dann endet der Business-Plan am 14.03.2024
  3. Der Business-Plan mit jährlicher Abrechnungsperiode verlängert sich jährlich bis zur Kündigung. Mit der Kündigung durch den Kunden endet der Business-Plan zum Ende der jährlichen Abrechnungsperiode. Die Kündigung kann bis zum letzten Tag der Abrechnungsperiode erfolgen. Beispiel: Der Kunde schließt am 15.02.2024 den Business-Plan mit jährlicher Abrechnungsperiode ab. Die Abrechnungsperiode ist vom 15.02.2024 bis 14.02.2025. Sofern der Kunde nicht kündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis 14.02.2026. Kündigt der Kunde am 14.02.2025 endet der Business-Plan am 14.02.2025.
  4. Wird mit einem Kunden ein Enterprise-Plan abgeschlossen, gelten die vereinbarten Bedingungen gemäß Angebot. Mangels anderslautender Vereinbarung verlängern sich befristete Verträge jeweils um die gleiche Laufzeit, wenn diese nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden. Unbefristete Verträge können jederzeit unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
  5. Befristete Verträge im Enterprise-Plan sowie Business-Pläne mit jährlicher Abrechnungsperiode können während der Vertragslaufzeit von jeder Vertragspartei nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

10) Referenz

Der Provider ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen.

11) Gewährleistung /Haftung

  1. Für seine kostenpflichtigen Services und Produkte leistet der Provider Gewähr im Sinne der Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.
  2. Die Haftung des Providers und die seiner Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die der Provider zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute“.
  3. Die Anwendung von Haftungsprivilegierungen aus dem Servicevertrag auf datenschutzrechtliche Verstöße schließen die Vertragsparteien ausdrücklich aus.
  4. Jede Vertragspartei haftet der anderen daher vollumfänglich für sämtliche Schäden, die dieser aus der Verletzung von Verpflichtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit entstehen. Soweit gesetzlich zulässig, umfasst diese Schadenersatzpflicht auch datenschutzbehördliche Geldbußen, die einer Vertragspartei aus dem (zurechenbaren) Verhalten der anderen erwachsen.

12) Eingestellter Content

  1. Der Provider räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, eigenen „Content“ (wie Lichtbilder, Videos, Grafiken, Logos, Texte usw.) einzustellen und damit in einem interessierten Forum zu veröffentlichen. Für den Content ist der jeweilige Kunde selbst verantwortlich. In Bezug zu diesem Content kommt dem Provider die Rolle eines rein technischen Verbreiters/Hosts zu, der auf den verbreiteten Content des Kunden keinen Einfluss nimmt und diese auch nicht beaufsichtigt. Eine Verantwortlichkeit des Providers kann gemäß § 16 Abs 1 ECG erst dann eintreten, wenn er von einem rechtswidrigen Content Kenntnis hat und diesen nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung entfernt/sperrt. Sofern Content nach Ansicht des Kunden Rechte oder Gesetze verletzen, dies bitte melden an: [email protected].
  2. Der Kunde sagt dem Provider ausdrücklich zu, keinen Content einzustellen, dessen Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte des Fotografen und Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten) verletzt und ihm die Nutzungsrechte zur nicht bloß vorübergehenden Vervielfältigung, Verbreitung und Abrufbarhaltung zustehen. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Contents. In solchen Fällen ist der Provider jederzeit berechtigt den Content des Kunden jederzeit zurückweisen, zu kürzen oder zu löschen. Weiters stellt ein solches Verhalten durch den Kunden einen wichtigen Vertragsauflösungsgrund dar.
  3. Behauptet ein Dritter, durch den Inhalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist der Provider berechtigt, die vom Kunden bekannten Kontaktdaten bekannt zu geben.

13) Datenschutz

  1. Der Provider erklärt, das österreichische/europäische Datenschutzrecht einzuhalten und seinen Kunden ausreichend Gewähr für eine rechtmäßige und sichere Datenverarbeitung zu bieten.
  2. Als Auftragsverarbeiter verpflichtet sich der Provider zur Einhaltung des Auftragsverarbeitungsvertrages, welcher diese AGB verbindlich ergänzt und hier heruntergeladen werden kann: AVV Download

14) Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
  2. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Erklärungen per E-Mail entsprechen der Schriftform.
  3. Die Parteien vereinbaren, dass die Inhalte und Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis in ihrer Gesamtheit vertraulich sind. Inhalte dürfen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zugänglich gemacht werden.

15) Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort

  1. Auf dieses Vertragsverhältnis findet materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen Anwendung.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für 1030 Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
  3. Der Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist in 1030 Wien.